Bürgerversammlung 2021 – der Bürger ist gefragt

Bild Peggy und Marco Lachmann-Anke

Die vom Bürgermeister Kreuzer eingeführte Bürgersprechstunde kann die Bürgerversammlung nicht ersetzen.
Nachdem Corona, die im Herbst 2020 turnusgemäße Bürgerversammlung unmöglich gemacht hat, können wir nunmehr auf den November 2021 hoffen:
18. November in Schönsee (Schule, Medienraum)
19. November in Gaisthal (Gaisthaler Hof)
20. November in Dietersdorf (Café Waldblick / “Lesser“),
jeweils um 19:00 Uhr.

In den 1 1/2 Jahren der neuen Legislaturperiode hat sich einiges getan wie auch bedeutende Schritte unternommen wurden, um Schönsee in eine geordnete Zukunft zu führen
° Stadtsanierung / Seniorenwohnheim
Durch eine Verlegung des geplanten Seniorenwohnheims von der Wiese
an der alten Säge in das Stadtzentrum könnten sowohl Leerstände, für die
keine neue Nutzung gefunden werden konnte, beseitigt werden sowie
projektgebundene staatliche Fördermittel generiert werden, die bei einem
Neubau auf der grünen Wiese, wie bisher geplant, nicht fließen werden.
Im Gegenteil, durch die von der Vorgängerregierung unterzeichneten
Vereinbarung „innen statt außen“ werden unter Umständen
Fördermittelzusagen gekürzt bzw. Rückzahlungen drohen
° STE
Der Verbleib der STE scheint durch den Grundstücksverkauf auf einer
Teilfläche des ehemaligen Schulsportgeländes gesichert. Dadurch werden
die bisherigen Arbeitsplätze in Schönsee verbleiben, deren Verlust durch
nichts aufgefangen gewesen wäre

Die Vorstellung und anschließende Diskussion über die zukünftigen Projekte dürfen allerdings nicht die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger hintenanstellen.
Vielmehr wird besonderer Wert darauf gelegt, der Stimme unserer Schönseer ausreichend Gehör zu verschaffen. So wurde eigens ein sogenannter Mediator gebeten, für einen ausgewogenen Rede- und Diskussionsbeitrag zu sorgen und gleichzeitig die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit eingeräumt, vorab ihre Fragen, namentlich oder anonym der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Damit kann auch eine Frage bzw. Anliegen durch den Mediator vorgetragen werden, abgesehen davon, dass die Stadtverwaltung Gelegenheit hat, die Fragestellenden optimal zu informieren.

Wir sehen uns
Dr. B. Placke

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